Angepinnt Garantie ist nicht gleich Gewährleistung

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  • Garantie ist nicht gleich Gewährleistung

    Hallo,

    oft wird angenommen, dass Garantie und Gewährleistung das Gleiche sind. Dem ist aber nicht so. Warum und wieso soll dieser Beitrag klären, da es oft zu falschen Annahmen kommt.

    Gewährleistung:
    Die Gewährleistung ist vom Gesetzgeber auf 24 Monate festgesetzt und greift bei allen "urprünglichen Mängeln". Ursprüngliche Mängel sind Mängel, die ohne Nutzung der Maschine schon ab Kauf der bestehen. Bei solchen Mängeln wird der Händler/Verkäufer in die Pflicht genommen. In den ersten 6 Monaten ab Kauf muss der Händler dem Kunden beweisen, dass der Mangel noch nicht bestand, was i.d.R. recht schwer ist. Nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast auf den Kunden um, der nun dem Händler beweisen muss, dass ein Mangel schon ab Kauf bestand.
    Hat der Händler/Verkäufer den Gewährleistungsfall akzeptiert, gibt der Gesetzgeber rechtlich 4 Möglichkeiten:
    • Wandlung --> Geld zurück, Ware zurück
    • Minderung des Kaufpreises, wenn man den Defekt akzeptiert
    • Nachbesserung (Händler lässt reparieren)
    • Austausch der Ware (defektes Gerät gegen Neues)

    Man sollte aber beachten, dass der Gesetzgeber der Verbesserung (Austausch, Nachbesserung) den Vorrang gibt, Wandlung und Minderung des Kaufpreises kann man nur verlangen, wenn Autausch und Nachbessern nicht möglich sind, oder diese Maßnahmen nicht in einer angemessenen Frist durchgeführt werden. Bei geringen Mängeln sind Wandlung und Preisminderung ausgeschlossen.

    Garantie:
    Die Garantieleistung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die Dauer und Bedingungen der Garantieleistung kann der Hersteller frei wählen. Meist sind dies 24 Monate, weshalb die Garantie auch oft mit der Gewährleistung verwechselt wird.
    Die Garantie greift für Mängel, die nicht durch Verschleiß und bei sachgemäßer Nutzung während der Garantiedauer an einer Maschine entstehen. Manchmal werden auch ganze Baugruppen einer Maschine oder Schäden, die ihre Ursache durch andere Dinge haben, von der Garantie ausgeschlossen. Der Kunde kann den Hersteller kotaktieren und mit diesem die Reparatur absprechen, sofern Garantieanspruch besteht. Hat der Hersteller den Verdacht, oder kann er belegen, dass die Maschine nicht nach seinen Bestimmungen genutzt wurde, oder ein limitierender Faktor erfüllt ist, kann der Hersteller die Reparatur auf Garantie verweigern. Der Hersteller darf ebenso die Garantieleistungen bei nachfolgenden Modellreihen abändern.

    Vielleicht noch ein Wort zu "Kulanz":
    Manchmal sind Hersteller kulant und reparieren Defekte kurz nach Ablauf der Garantieleistungen trotzdem auf eigene Kosten. Auch auf solche Ausnahmefälle hat der Kunde keinen generellen Anspruch und wird vom Hersteller oft als Einzelfallentscheidung gehandhabt.

    Kurze Zusammenfassung:
    Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist also, dass Gewährleistung "Kraft Gesetzes" und nur für urpsrüngliche Mängel durch den Händler/Verkäufer besteht, während die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers einer Sache ist und auch für später entstandene Feher gilt.


    Nachlesen kann man dies alles in folgenden Gesetzestexten:
    § 437 BGB, "Rechte des Käufers bei Mängeln"
    §439 BGB, "Nacherfüllung"
    § 440 BGB, "Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadenersatz"
    § 441 BGB, "Minderung"


    Gruß
    Gregor

    VA-Werdegang: Jura E75 06.2006-10.2006 >>> Jura S9 Avantgarde 10.2006-07.2007 >>> 08.2007-04.2008: DeLonghi PrimaDonna >>> ab 09.2022 Miele CM7750

    ST-Werdegang: Gaggia Evolution mit Demoka M-203 10.2007-01.2009 >>> Arte di Poccino Bar (ST+Mühle) seit 01.2009 >>> ab 03/2009 La Spaziale Mini Vivaldi + Eureka MCI/T seit 12/2009 Casadio Instantaneous >>> ab 04/2013 Bezzera 2000AL
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