Wandlung Kaufvertrag - Rückzahlung Kaufpreis

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  • Wandlung Kaufvertrag - Rückzahlung Kaufpreis

    Hat da jemand Erfahrungen diesbezüglich mit Jura? Unsere Z6 ist jetzt ein jahr alt und ging nun zum 3ten mal in Reparatur. 2mal innerhalb der letzten 2 Wochen. Mit diversen Fehlern, die in der Reparatur nicht einmal behoben werden. Unser Milchsystem ist nur noch am spritzen. Regelmäßig entkalkt und gewartet. Bekommen die in der Reparatur auch nicht gefixt. Wir hatten davor eine Saeco, die am Ende der 2 Jährigen Garantie ständig kaputt war, Saeco war da sehr kulant und hat den vollen Kaufpreis zurück erstattet.

    Die Z6 möchte ich eigentlich schon gar nicht mehr im Haus haben, das Ding regt mich so auf, daß ich jedesmal beim Kaffeebezug denke "Was passiert jetzt als nächstes" Bisher war Jura eher stur und die Reparatur dauert jedesmal ewig - bis zu 2 Wochen.

    Fehler bisher:
    Softwarefehler - nichts ging mehr
    Beim Kaffebezug läuft nur noch klares Wasser aus der Milchdüse - gemahlener Kaffee fällt in den Tresterbehälter
    Kaffee wird nicht gebrüht - gemahlener Kaffee staut sich im Behälter für gemahlenen Kaffee musste dann abgesaugt werden
    Milchsystem Reinigung geht nicht - Wasser läuft nur aus der Milchdüse, saugt kein Wasser an
    Wassertank beim einsetzen zur Entkalkung wird nicht erkannt.
    Wasser läuft in den Tresterbehälter
    Trester sind sehr feucht und matschig
    Kaffee wird teilweise nur lauwarm

    .... ja also jede menge an Fehlern, die das teil produziert. Ich möchte ungern nach 2 jähren mit dem Teil dastehen und alle 2-3 Monate eine teurer Reparatur zahlen müssen.
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  • Hallo, also ich würde die Reparuraufträge die bislang bekommen hast einscannen.
    Dann Jura anschreiben das die KVA nun zum dritten mal eingeschickt wurde und immer noch nicht soweit funktioniert das sie ihre eigentliche Bestimmung erfüllt.
    Wandlung des Gerätes oder ein geminderten Kaufpreis erstatten, da der KVA ja gebraucht ist hängt es von der Kulanz von Jura ab.

    Rechtlich ist es ja etwas anders gelagert.
    D.h. eine Rücknahme kann dann erst nach drei Reparaturversuchen, die auf den gleichen Fehler basieren, erfolgen.

    Nun was hast du da als Fehler geschrieben?

    Viel Glück.
    MfG Chris
  • Kaffeechris schrieb:

    Rechtlich ist es ja etwas anders gelagert.
    D.h. eine Rücknahme kann dann erst nach drei Reparaturversuchen, die auf den gleichen Fehler basieren, erfolgen.
    Es ist sogar noch etwas Anders, denn das Thema Rücknahme liegt eher beim Händler, nicht beim Hersteller und ist im Rahmen der Gewährleistungpflicht geregelt:

    Bei der Gewährleistung ist zu beachten, dass der Gesetzgeber der Verbesserung (Austausch, Nachbesserung) den Vorrang gibt, Wandlung und Minderung des Kaufpreises kann man nur verlangen, wenn Autausch und Nachbessern nicht möglich sind, oder diese Maßnahmen nicht in einer angemessenen Frist durchgeführt werden. Bei geringen Mängeln sind Wandlung und Preisminderung ausgeschlossen.

    Der Hersteller hat aber mit der Gewährleistung nichts am Hut, es sei denn er ist gleichzeitig auch Verkäufer. In dem aktuellen Fall huier im Thread gehe ich davon nicht aus. Für Jura gelten nur die von ihnen selber festgelegten Garantiebestimmungen. Diese umfassen aber oft keine Optionen wie Rücknahme, Wandlung oder Minderung des Kaufpreises. Auch gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen zur Garantie. In wie weit Jura also aus Kulanz handelt kann in jedem Einzelfall unterschiedlich entschieden werden.

    Ausführlicher habe ich das hier beschrieben/erklärt, übrigens auf Basis eines Gesprächs mit einem Fachanwalt: Garantie ist nicht gleich Gewährleistung

    Da die Maschine erst 1 Jahr alt ist gilt immer noch die Gewährleistung des Händlers. Über das Argument "Defekt ab Kauf" wird nicht mehr viel zu machen sein, denn nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast auf den Kunden um, dem Händler nachzuweisen, dass mit dem Gerät ab Kauf etwas nicht stimmte. Ich würde aber trotdem mit den Reparaturberichten zum Händler gehen und fragen, ob man da nicht was machen kann. Ich erahne zwar schon die Antwort, aber versuchen kann man es.

    Gruß
    Gregor
  • Also ich hatte jetzt einen "netten" Brief beigelegt + per Fax an Jura gesendet mit bitte um Wandlung des Kaufvertrages. Bisher kam noch keine Reaktion, Maschine ist auch erst gestern dort angekommen. Aber bisher war Jura eigentlich eher unkooperativ. Mal schauen was sie dazu sagen, ansonsten frage ich mal beim Händler nach ob man da nicht irgendwas machen kann
  • OnkelHotte schrieb:

    an Jura gesendet mit bitte um Wandlung des Kaufvertrages
    Und genau das ist der Fehler. Mit wem hast Du den Kaufvertrag abgeschlossen? - Richtig, mit dem Händler. NICHT mit Jura. Also kann Jura auch keinen Kaufvertrag wandeln, weil Jura mit Dir keinen Kaufvertrag abgeschlossen hat. Demnach wird sich Jura wohl nicht melden.

    Das Einzige, was Du hättest machen können, wäre Jura um Kulanzregelung wegen multipler Reparaturen in relativ kurzer Zeit zu bitten, aber das ist nur das, was ich mir einfallen lassen würde und hätte wohl genau so wenig Aussicht auf Erfolg. Der Gang zum Händler wäre für mich das Allererste gewesen.