Gewerblicher Verkauf von Maschinen

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    • Gewerblicher Verkauf von Maschinen

      Ich hoffe das meine Frage hier nicht gänzlich unpassend ist.

      Ich repariere für Freunde und Verwandte hier und da mal Kaffeevollautomaten.

      Nun liegt die Idee nahe, dass Ganze auch für andere Menschen zu machen, also ein Gewerbe anzumelden.
      Ich bin mich nun schon lange am Einlesen und habe mir auch schon einiges zusammengesucht an Dingen die ich brauche.

      Meine konkrete Frage ist nun :

      Wie verhält es sich, wenn ich eine überholte Maschine ( oder eine reparierte ) verkaufe und diese aus irgendeinem Grund z.B. undicht ist und beim Käufer die Küche flutet.
      Gibt es eine ( lohnenswerte ) Versicherung oder lohnt sich das gar nicht ?
      Wie handhabt ihr das ?
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    • Alternativ kannst Du auch die Handwerkskammer konsultieren. Dort wird man Dir erklären, dass für das Arbeiten an elektrischen Geräten der entsprechende Fachnachweis (Meisterbrief Elektrohandwerk oder vergleichbare Erfahrung) sowie eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist. Man kann die Eintragung auch ohne Meisterbrief beantragen, muss dann aber vor einer Fachkommission den Nachweis erbringen, dass Du die gleichen fachlichen Qualifikationen hast wie ein Meister. Das ist mit Geld und viel Aufwand verbunden und die Prüfung vor der Fachkommission ist auch nicht ohne.

      Zusätzlich brauchst Du eine entsprechend ausgerüstete Werkstatt mit entsprechenden Prüfgeräten um die elektrische Sicherheit nachweisen zu können.

      Letztendlich ist der Markt zur Reparatur von KVA heiß umkämpft, je nach Gebiet hast du mit scharfer Konkurrenz zu kämpfen, die genau darauf schauen, was und mit welche Qualifikation Du machst. Habe ich selbst erlebt, weil ich etwas blauäugig an das Thema herangegangen bin. Allerdings bin ich dadurch auch sensibler und wachsamer geworden. Eine Anzeige bei der Handwerkskammer ist aber kein Spaziergang und sollte man lieber vermeiden, je nachdem wie die Sachbearbeiter dort darauf reagieren. Ich hatte damals eine Portion Glück.

      VA-Werdegang: Jura E75 06.2006-10.2006 >>> Jura S9 Avantgarde 10.2006-07.2007 >>> 08.2007-04.2008: DeLonghi PrimaDonna >>> ab 09.2022 Miele CM7750

      ST-Werdegang: Gaggia Evolution mit Demoka M-203 10.2007-01.2009 >>> Arte di Poccino Bar (ST+Mühle) seit 01.2009 >>> ab 03/2009 La Spaziale Mini Vivaldi + Eureka MCI/T seit 12/2009 Casadio Instantaneous >>> ab 04/2013 Bezzera 2000AL
    • Kann ich verstehen, Deine Idee zur Selbstständigkeit.
      Als Gründer eines Verein, der es behinderten Menschen ermöglicht an Haushaltsgeräten rumzubasteln, kann ich gerne auf die nötigen Versicherungen ableiten.

      Als Selbständiger wäre die Betriebshaftpflicht abzuschließen, als auch die Berufshaftpflicht.
      Es würde den Rahmen sprengen, die Notwendigkeit zu definieren.

      Am Einfachsten sind Gewerbeanmeldung und Meldung an das Finanzamt, sofern Einzelunternehmen.

      Ob irgendwelche Nachweise zu erbringen sind, weiß ich nicht mehr. Die Meisterpflicht gibt es ewig nicht mehr, da muss man sich reinlesen oder diese Existenzgründer bei der Agentur für Arbeit befragen, die sind meistens fit.

      Wie es sich mit der Krankenkasse verhält, keine Ahnung. Nur weil man z.B. pflichtversichert ist bedeutet das nicht, dass man für's Gewerbe mitversichert ist.


      Einen Gedanken solltest Du primär führen: Kann ich die erwartete Leistung dem Kunden erfüllen? Kann ich, ohne Probleme, eine Jura, Nivona, AEG, Siemens o.ä. reparieren, ohne Ersatz leisten zu müssen.
      Hier im Norden gibt es enormen Bedarf. Viele entsorgen defekte Geräte, weil es keinen Service dazu gibt.


      Wow, zum Thema Selbständig und Elektro:
      komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/11326
    • OlliFFM schrieb:

      Die Meisterpflicht gibt es ewig nicht mehr,
      So allgemein ausgedrückt ist das nicht richtig. Die Abgrenzung der Meisterpflicht ist in der Handwerksordnung beschrieben und Grenzen wie folgt ein:
      - Handwerksberufe mit Meisterpflicht ( und Eintragung in die Handwerksrolle )
      - Zulassungsfreie Handwerksberufe ohne Meisterpflicht
      - Handwerksähnliches Gewerbe
      nachzulesen hier in der aktuell gültigen Fassung: bmwi.de/Redaktion/DE/Gesetze/M…hwo-handwerksordnung.html

      Sobald man an elektrischen Geräten werkelt ist man als Selbstständiger im Bereich der Meisterpflicht. Die 2. Möglichkeit habe ich aufgeführt, die 3. Möglichkeit wäre, dass man mehrere Jahre in einem Meisterbetrieb angestellt war und im Rahmen einer Übernahme der Werkstatt, z.B. als Altersnachfolge, dann eine Ausnahmegenehmigung ohne Meister beantragen kann. Aber auch bei Variante 3 muss man entsprechende fachliche Qualifikationen vorweisen können.
      4. Möglichkeit: Man stelle einen Elektromeister als Werkstattleiter ein. Das ist allerdings die ungünstigste Variante, weil dann erhebliche Lohn(neben)kosten anfallen.

      Zum Thema Krankenkasse/Rentenversicherung kann ich beisteuern:
      Übt man das Gewerbe nur als Nebengewerbe aus, das weniger als 15 Stunde pro Woche Arbeitszeit beinhaltet, dann benötigt man keine eigene Krankenversicherung für das Gewerbe. Ähnliches gilt bis zu einer Nebenverdienstgrenze von 400€ für die Rentenversicherung.


      Und noch etwas sollte man nicht vergessen:
      Auch das Gesundheitsamt kann sich bei Dir melden. Es geht um Arbeiten an Geräten mit Lebensmittelkontakt, hier sind z.B. bei einer Prüfung darum, ob z.B. man z.B. für Dichtungen, Schmiermittel etc. die entsprechend notwendigen Nachweise vorliegen hat, Informationen über Hersteller/Zulieferer, Konformitätserklärungen usw. Hatte erst vor kurzem die erste Prüfung, nicht nur wegen dem von mir verkauften Kaffee, sondern auch einige der Ersatzteile wurden geprüft, bzw. entsprechende Nachweise verlangt.

      VA-Werdegang: Jura E75 06.2006-10.2006 >>> Jura S9 Avantgarde 10.2006-07.2007 >>> 08.2007-04.2008: DeLonghi PrimaDonna >>> ab 09.2022 Miele CM7750

      ST-Werdegang: Gaggia Evolution mit Demoka M-203 10.2007-01.2009 >>> Arte di Poccino Bar (ST+Mühle) seit 01.2009 >>> ab 03/2009 La Spaziale Mini Vivaldi + Eureka MCI/T seit 12/2009 Casadio Instantaneous >>> ab 04/2013 Bezzera 2000AL
    • Japp, danke @Gregor, irgendwas war da noch.
      Wobei ihm die Option bliebe, geschäftlich nur den Vertrieb anzubieten.
      Spinne ich das weiter, würde er privat reparieren und dem Geschäft die Ware überlassen. Das käme einer Selbständigkeit gleich und wäre meldepflichtig und somit nicht zulässig.
      Zunächst habe ich die Sparte Elektronik angezweifelt. Aber da ist dann noch der Passus, wer an elektrischen Anlagen bastelt.
      Unterm Strich, vergiss es.
      Wobei mich wundert, dass bei unserer Zulassung, im Verein, mein Diplom Wirtschaftsingenieur gereicht hat. Watt weiß ich, wir verkaufen maximal 10%, der Rest ist anschließend mehr kaputt als vorher.

      Ich kann im Moment nur schwer glauben, dass die ganzen offiziellen Schrauberbuden einen Meister beschäftigen.
      Klar, die Werkstatt dürfte abgegrenzt sein, ich vermute aber ein Schlupfloch oder anders lautende Anmeldungen
    • Heinz Rindfleisch schrieb:

      Übrigens: Von Gewährleistung auf die erbrachten Reparaturarbeiten hat noch gar niemand gesprochen...
      Da die Voraussetzungen, für das Gewerbe, nicht vorliegen war das eigentlich nicht notwendig, oder?
      Mach es wie viele: Alle 6 Monate neue Gründung, nach mir die Sintflut.

      Ne echt jetzt, selbst nach vielen Jahren an und mit den Kisten, würde ich mir das nicht zutrauen, gewerblich so einen Service anzubieten.
    • Hallo,

      du benötigst einen erlernten Elektroberuf, in dessen du 10 Jahre in führender Position tätig warst oder bist.

      Dann und nur dann, kannst du bei der zuständigen Handwerkskammer eine " Ausübungsberechtigung für das Elektrotechnik Handwerk"
      mit entsprechenden Nachweisen beantragen. (Kosten ca. 300.- Euro nebst Mitgliedschaft).
      Du kannst dir sicher sein, dass das geprüft wird.
      Schau dir mal das an, § 7b hwo
      Gruß Markus

      P.S falls was fehlt bitte ergänzen, sorry.
    • VitaminCBU schrieb:

      Alternativ wäre es ( vielleicht ) eine Möglichkeit sich auf den Mechanischen teil der Maschinen zu beschränken und nichts an der Elektronik zu machen ?
      Kläre das bitte mit der für deinen Landkreis zuständigen Handwerkskammer. Wir können Dir hier keine verbindliche Beratung leisten.


      VitaminCBU schrieb:

      t ( funktionsfähig ) und sie mit Garantie wieder verkauft, geht das ?
      Natürlich geht das, aber auch beim reinen Handel musst Du einige rechtliche Dinge beachten. Das hier in allen Einzelheiten zu erläutern sprengt allerdings den Rahmen. Verwechsle dabei auch nicht Gewährleistung (gesetzlich geregelt) mit Garantie (freiwillige Leistung eines Herstellers/Händlers).

      VA-Werdegang: Jura E75 06.2006-10.2006 >>> Jura S9 Avantgarde 10.2006-07.2007 >>> 08.2007-04.2008: DeLonghi PrimaDonna >>> ab 09.2022 Miele CM7750

      ST-Werdegang: Gaggia Evolution mit Demoka M-203 10.2007-01.2009 >>> Arte di Poccino Bar (ST+Mühle) seit 01.2009 >>> ab 03/2009 La Spaziale Mini Vivaldi + Eureka MCI/T seit 12/2009 Casadio Instantaneous >>> ab 04/2013 Bezzera 2000AL