Stilles Wasser und KVA

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    • Hallo zusammen! Ich habe dieses Thema mal rausgekramt, da ich tatsächlich aktuell vor derselben Frage mit dem Wasser stehe. Wir haben uns eine neue Bezzera BZ10 Siebträgermaschine gegönnt - jetzt steht fett in der Anleitung, man soll ausschließlich Wasser mit 4* dH verwenden und es erlischt die Garantie, sobald man selbst in verdünnter Form irgendwas anderes als Wasser in die Maschine füllt. Also man soll/darf die Maschine offiziell nicht entkalken.
      => Und jetzt?Wir wohnen bei München, dass das Wasser hier sehr kalkhaltig ist, ist nicht neu. Bin jetzt ehrlich gesagt etwas ratlos und finde das vom Hersteller etwas dreist. Was soll man den jetzt machen? Bei wem kommt denn bitte aus dem Wasserhahn so weiches Wasser? Nicht mal die Wasserfilter schaffen so weiches Wasser laut Tests.

      Kennt ihr solche Hinweise von anderen Maschinen? Ist das ernst zu nehmen? Der Hersteller wird das ja nicht ohne Grund reinschreiben.

      Danke euch!
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    • Da würde ich das Pferd doch anders aufsatteln.
      Muss der Endverbraucher mit einer solchen Klausel rechnen? ---> Nein.

      Ist der Endverbraucher in der Lage, diese Klausel zu erfüllen? ---> Nein.

      Was tun? Rücktritt vom Kaufvertrag, bedingt einer unbilligen Klausel zum Betrieb des Produktes.


      Sorry wenn ich das so formal schreibe, aber das würde ich nicht akzeptieren und sofort das Teil einpacken, Verkäufer informieren und Rücktritt bedingt der unbilligen Klausel durchführen.

      Auf welcher Seite der Anleitung soll das stehen? Im Handbuch steht davon nix.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von OlliFFM ()

    • Hallo OlliFFM,

      danke für Deine Antwort! Genau - in der Bedienungsanleitung steht dies nicht, die kannte ich auch bereits vor dem Kauf der Maschine aus dem Internet. Auf der Maschine selbst war ein zusätzlicher Zettel angeklebt mit den Hinweisen zur Reinigung - siehe Anhang.

      Mich wundert das Ganze nur etwas, weil Bezzera jetzt ja kein Noname-Hersteller ist, sondern eher ein traditioneller und die Maschine auch weit verbreitet ist. :1f644:
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    • Ei jei, ich fürchte das hast Du anders aufgefasst als gemeint.
      Das passiert, wenn in einem Konzern Juristen auf Texte losgelassen werden und der Techniker nur noch mit dem Kopf schüttelt.

      Was man dem Endverbraucher sagen will:

      Nichts anderes als Wasser einfüllen. Sprich keinen Kaffee, Kakao, Milch oder sonstiges.
      Die Wasserhärte ist eine Empfehlung, kein Muss.
      Natürlich kannst Du Amidosulfonsäure zum Entkalken verwenden, das nennt sich bestimmungsgemäßer Gebrauch.

      P.S.: Trotzdem würde ich die Finger davon lassen. Im Fall der Fälle wird der Hersteller immer einen Grund finden, eine Reparatur zu Lasten des Verbrauchers...
    • OlliFFM schrieb:

      a würde ich das Pferd doch anders aufsatteln.
      Muss der Endverbraucher mit einer solchen Klausel rechnen? ---> Nein.

      Ist der Endverbraucher in der Lage, diese Klausel zu erfüllen? ---> Nein.

      Was tun? Rücktritt vom Kaufvertrag, bedingt einer unbilligen Klausel zum Betrieb des Produktes.


      Sorry wenn ich das so formal schreibe, aber das würde ich nicht akzeptieren und sofort das Teil einpacken, Verkäufer informieren und Rücktritt bedingt der unbilligen Klausel durchführen.
      Ein bisschen weit übers Ziel hinausgeschossen deine Aussage. Hier geht es um eine "richtige" Siebträgermaschine und nicht um diese kleinen 200ml Heizpatronen Spielzeugmaschinen oder gar Kaffeevollautomaten.

      Einzig die Aussage, dass die Maschine mit 4°dH-haltigem Wasser betrieben werden soll ist etwas verwirrend. Das schafft man nur mit dem Einsatz einer Festwasser-Filterpatrone. 7°dH ist aber trotzdem sehr empfehlenswert, das ist kommt dem Kaffeearoma zugute und hält die Verkalkung des Kessels auf niedrigem Niveau. Meine Maschine betreibe ich so und die läuft seit fast 10 Jahren ohne, dass eine Entkalkung notwendig gewesen ist. Das ist auch die übliche Laufzeit für eine privat betrieben Maschine. Siebträgermaschinen werden bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht so häufig entkalkt und eine Maschine wie die BZ10 auch nicht mehr im Durchlaufverfahren. Das ist aber kein Grund den Hersteller anzuklagen und dem Händler die Maschine wieder auf den Tresen zu stellen. Man muss sich bei der Art von Maschine halt vorher bewusst sein, was man da kauft und wie die Geräte betrieben und gepflegt werden müssen.

      Was das Wasser angeht:
      Entweder komplett auf Flaschenwasser umsteigen, hier aber auch genau auf die Gesamthärte achten, da viele Flaschenwasser einen recht hohen Grad Gesamthärte haben. Alternativ kann man das vorhandenen Leitungswasser dann noch mit Flaschenwasser verschneiden um den Härtegrad zu senken.
      Nächste Variante wäre ein Tischfilter a la Brita Filterkanne, die Härteminderung des Filters reduziert sich aber mit der Nutzungsdauer des Filters, erfahrungsgemäß musste ich den Filter 1-2 Wochen vor der angegeben Laufzeit von Brita wechseln.
      Die bequemste, aber teuerste und aufwendigste Lösung wäre eine Filterkerze unter der Spüle und ein 3-Wege-Wasserhahn, dann kann man das gefilterte Wasser direkt zapfen und muss die Filterkerze je nach Leistung nur 1x/Jahr tauschen.

      Thema Entkalkung:
      Bei der Art von Maschine nicht mehr per Durchlaufentkalkung da man den Kessel nicht komplett entleeren kann und bis sich die Entkalkerlösung derart verdünnt hat, bis man das Wasser wieder trinken kann dauert es ewig. Besser ist, den Kessel auszubauen und separat zu entkalken. Deshalb nimmt man kalkarmes Wasser, so dass das Intervall sehr lang ist.
      Wenn man unbedingt im Durchlaufverfahren entkalken möchte, dann nie mit Amidosulfonsäure, sondern nur mit Weinsteinsäure oder Zitronensäure, da diese bei nicht ausreichender Verdünnung nicht ganz so schädlich sind wie Amidosulfonsäure.

      VA-Werdegang: Jura E75 06.2006-10.2006 >>> Jura S9 Avantgarde 10.2006-07.2007 >>> 08.2007-04.2008: DeLonghi PrimaDonna >>> ab 09.2022 Miele CM7750

      ST-Werdegang: Gaggia Evolution mit Demoka M-203 10.2007-01.2009 >>> Arte di Poccino Bar (ST+Mühle) seit 01.2009 >>> ab 03/2009 La Spaziale Mini Vivaldi + Eureka MCI/T seit 12/2009 Casadio Instantaneous >>> ab 04/2013 Bezzera 2000AL
    • Danke euch beiden für die Antworten! Ok, wenn das so zu verstehen ist, bin ich zwar etwas beruhigt, ganz zufrieden aber natürlich auch nicht. Einen Brita Wasserfilter wollten wir uns sowieso noch zulegen, das macht ja generell mehr als Sinn. Dass man die Maschine offiziell trotzdem nicht entkalken darf stört mich aber schon - ich hätte schon gerne die offizielle Info vom Hersteller gehabt, wie man dabei vorgeht. Und irgendwann wird es nun mal fällig werden, wenn man die Maschine nicht wegwerfen will...

      Dass man eher keine Durchlaufentkalkung machen soll, erscheint auch sinnvoll, wie Du es beschreibst. Ich nehme mal an, dass die Kessel generell in der Bauart recht ähnlich sein werden unabhängig vom Hersteller - hast Du hier einen Link o.ä. zum generellen Vorgehen? Sonst suche ich natürlich auch einfach erst mal selbst.

      Dass so eine Maschine auch Aufwand bedeutet, darüber waren wir uns bewusst, wir sind da nicht blauäugig an den Kauf gegangen. Ich bin auch technisch und handwerklich geschickt, traue mir also durchaus zu, an der Maschine Hand anzulegen. Nur eben das o.g. hat mich dann schon etwas "schockiert" und damit habe ich nicht gerechnet - zumal es eben nicht Teil der bekannten Bedienungsanleitung ist.