Hallo,
nachdem ich nun in mehreren Themen gelesen habe dass Jura sich anscheinend bei einer eventuellen Reparatur querstellt, wenn das Gerät nicht bei einem zertifizierten Jurapartner erworben wurde, frage ich mich nun woran erkenne ich dies und ist das innerhalb der normalen Grantiezeit überhaupt zulässig?
Wenn ich ein Gerät im Onlinehandel bsp. Versandhaus kaufe, ist dieses nicht zertifiziert und ich bekäme eventuell Garantieprobleme?
Es wäre schön wenn das für mich mal jemand genauer erklären könnte.
nachdem ich nun in mehreren Themen gelesen habe dass Jura sich anscheinend bei einer eventuellen Reparatur querstellt, wenn das Gerät nicht bei einem zertifizierten Jurapartner erworben wurde, frage ich mich nun woran erkenne ich dies und ist das innerhalb der normalen Grantiezeit überhaupt zulässig?
Wenn ich ein Gerät im Onlinehandel bsp. Versandhaus kaufe, ist dieses nicht zertifiziert und ich bekäme eventuell Garantieprobleme?
Es wäre schön wenn das für mich mal jemand genauer erklären könnte.