Klarheit für KVA-Nutzer

    • Klarheit für KVA-Nutzer

      Aus WAZ vom 22.04.2009:
      "Karamell im Kaffee angeben
      Im Streit um die Kennzeichnung von Kaffee mit Karamellzusatz hat sich die Wettbewerbszentrale durchgesetzt. Tchibo muss "Eduscho Gala Mild & Elegant", "Eduscho Gala Vollmundig und Edel" und "Tchibo Herzhaft Mild" als "Röstkaffee mit Karamell" kennzeichnen."

      Damit dürfte endlich Klarheit geschaffen werden, welche Kaffee-Sorten nicht in einen Kaffeevollautomaten gehören, weil diese das Mahlwerk verkleben.

      LG
      Helmut :2615:
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