Delonghi oder Bosch - welche soll ich nehmen?

    • @Peter: Ich glaub dir das, ich habe ja das gleiche gelesen. Was mich bloß wundert: Das bedeutet für mich, daß Maschinen mit 2 Jahre Garantie kein Tassenbeschränkung haben und Maschinen mit 3 Jahren sehr wohl eine Tassenbeschränkung haben. Und da kann ja wohl was nicht stimmen :1f915:
      Gruß Stefan
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      Wo ist das Problem, bei Anfragen Groß-und Kleinschreibung/Punkt und Komma zu beachten? So was fällt bei mir unter Höflichkeit.
      Ich beantworte keine Fragen per PN oder Email, dazu gibt es das Forum!
    • Meine zweite Anfrage wurde noch am gleichen Tag beantwortet.


      Sehr geehrter Herr XXXX,

       

       

      Vielen Dank für ihre E-Mail.

       

      Seit dem ersten Inverkehrbringen der MAGNIFICA Vollautomaten im Jahre 2004 gewährte die De´Longhi Deutschland GmbH für ausgesuchte Geräte (und mit einer entsprechenden Garantiekarte ausgestatteten) eine freiwilliger Herstellergarantie von 3 Jahren oder 5000 Tassenbezüge, je nach dem, welcher Tatbestand zuerst eintritt.

       

      Mit der Einführung der 2+12 Markenmehrwertgarantie (nur für ausgewählte Modelle) im Jahr 2010 wurde die Tassenobergrenze auf 6000 Bezüge hochgesetzt.

       

      Keine andere Tassenzahl wurde jemals in den Garantiebedingungen aufgeführt.

       

       

       

      Mit freundlichen Grüßen

       

      XXXX XXXXXXX

      Stellv. Director Customer Service Center

      De’Longhi/Kenwood Infoline

        
      Gruß Stefan
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      Wo ist das Problem, bei Anfragen Groß-und Kleinschreibung/Punkt und Komma zu beachten? So was fällt bei mir unter Höflichkeit.
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    • Juraman schrieb:

      Ne stimmte eben net 2Jahre ab 2010 modelle und 3jahre ab 2009 modelle und trotzdem 7500 Tassen

      Juraman schrieb:

      das muss man Wissen wenn man in einer FAW schafft und jeden Tag Delonghi KVA Repariert.

      Stefan schrieb:


      Seit dem ersten Inverkehrbringen der MAGNIFICA Vollautomaten im Jahre 2004 gewährte die De´Longhi Deutschland GmbH für ausgesuchte Geräte (und mit einer entsprechenden Garantiekarte ausgestatteten) eine freiwilliger Herstellergarantie von 3 Jahren oder 5000 Tassenbezüge, je nach dem, welcher Tatbestand zuerst eintritt.
      Mit der Einführung der 2+12 Markenmehrwertgarantie (nur für ausgewählte Modelle) im Jahr 2010 wurde die Tassenobergrenze auf 6000 Bezüge hochgesetzt.
      Keine andere Tassenzahl wurde jemals in den Garantiebedingungen aufgeführt.


      @juraman,
      Stimmt, das sollte man schon wissen wenn man in einer FAW arbeitet..... :floet:
      Man kann im Leben nicht alles reparieren.
      Manches geht kaputt, und bleibt kaputt.....
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