Antrag auf Austauschgerät Delonghi - bei 3. Reparatur, Ecam 26.455.M

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  • Antrag auf Austauschgerät Delonghi - bei 3. Reparatur, Ecam 26.455.M

    Hallo Zusammen,

    nachdem meine Ecam 26.455.M, Primadonna de Luxe, jetzt zum 2. mal innerhalb des 1. Garantiejahres zur Reparatur geht :1f622: , habe ich bei der Delonghi Hotline angefragt, ab wann die Möglichkeit besteht ein Austausch bzw. Neugerät zu bekommen...Hier bekam ich die Antwort, daß man bei der 3. Reparatur innerhalb der Garantiezeit einen schriftlichen Antrag auf ein Austausch bzw. Neugerät stellen kann...

    Hat jemand hier diesbezüglich Erfahrungen gesammelt...?

    Wäre für Infos dankbar...

    Gruss Hippo
    Primadonna S De Luxe, Ecam 26.455M
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  • Was möchtest Du denn jetzt von uns hören? Man hat dir die Möglichkeit, die Du hast Aufgezeigt. Rein rechtlich gesehen hast Du keinem Anspruch auf Tausch oder Wandlung, kannst du auch hier nachlesen: kaffee-welt.net/index.php?page=Thread&threadID=1654

    Wenn Du dich damit nich an DeLonghi wenden möchtest, dann kannst du auch beim Händler vorsprechen und nach der Möglichkeit der Wandlung fragen, sofern Du eine ganz andere Maschine haben möchtest.

    VA-Werdegang: Jura E75 06.2006-10.2006 >>> Jura S9 Avantgarde 10.2006-07.2007 >>> 08.2007-04.2008: DeLonghi PrimaDonna >>> ab 09.2022 Miele CM7750

    ST-Werdegang: Gaggia Evolution mit Demoka M-203 10.2007-01.2009 >>> Arte di Poccino Bar (ST+Mühle) seit 01.2009 >>> ab 03/2009 La Spaziale Mini Vivaldi + Eureka MCI/T seit 12/2009 Casadio Instantaneous >>> ab 04/2013 Bezzera 2000AL
  • Hallo Hippo,
    leider hatte ich selbst, sagen wir einmal, "wenig Glück" mit meiner Delonghi Maschine, genaueres unter "Berichte".
    Nachdem meine ECAM 23.450 das vierte Mal innerhalb von 13 Monaten kaputt ging, habe ich mit meinem Händler bezüglich Rücktritt vom Kaufvertrag gesprochen.
    Problemlos konnte ich die Maschine selbst nach einem starken Jahr zurückgeben, solange die ganzen Reparaturen anhand den Belegen nachweisbar sind, hast du Anspruch auf den Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. Wandlung.
    Dies ist gesetzlich in der 2 jährigen Gewährleistung geregelt, weshalb ich konkret mit dem Händler sprechen würde, da Delonghi da nicht verantwortlich ist.
    Hier ist dein Händler der richtige Ansprechpartner, normalerweise geschieht eine solche Abwicklung bei einem seriösen Händler recht problemlos, sofern eben Reparaturbelege über mindestens 2 Reparaturen vorhanden sind. (BGB 440)
    Viel Glück, und viele Grüße